Der ärztliche Dienst in Krankenhäusern trägt zunehmend eine ökonomische Mitverantwortung. Die mit den einzelnen Gesetzesänderungen beginnend im Jahr 2000 eingeleitete Struktur- und Vergütungsreform der stationären Versorgung veränderte und verändert die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Krankenhäuser in vielerlei Hinsicht. Die Anforderungen an ein modernes Krankenhausmanagement erfassen auch die ärztlichen Mitarbeiter und die Chefärzte als wesentliche Leistungsträger im Krankenhaus. Die Unternehmens- und Managementanforderungen an Chefärzte liegen dabei heute zunehmend in der
Die geänderten Anforderungen drücken sich auch in den geänderten Chefarztverträgen aus, in denen der öffentlich-rechtliche Bezug (Verweis auf BAT bzw. TVöD) eliminiert wurde, klassische Nebentätigkeiten in den Dienstaufgabenkatalog überführt, Dienstaufgaben konkretisiert, die Vergütung, unter Aufgabe des Liquidationsrechts in einen festen und variablen Bestandteil aufgespalten, die Entwicklungsklausel modifiziert, Regelungen zur Zentrenbildung und fachübergreifenden Zusammenarbeit eingefügt, der Chefarzt als leitender Angestellter definiert sowie Zielvereinbarungen ausformuliert wurden. Hieraus ergeben sich in den Vertragsverhandlungen für Chefärzte veränderte Schwerpunkte, auf die geachtet werden sollte.
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